FOTOGRAFIEREN

Die Monumente der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg sind bedeutende kulturhistorische Gebäude und Gartenanlagen mit teilweise originaler Ausstattung. In einigen Monumenten ist das Fotografieren für private Zwecke erlaubt, in anderen muss es aus organisatorischen Gründen untersagt werden. Im Freien rund um die Monumente ist das Fotografieren für private Zwecke grundsätzlich gestattet. Gewerbliche Aufnahmen stehen grundsätzlich unter Genehmigungs- und Entgeltvorbehalt.