FOTOGRAFIEREN
Die Monumente der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg sind bedeutende kulturhistorische Gebäude und Gartenanlagen mit teilweise originaler Ausstattung. In einigen Monumenten ist das Fotografieren für private Zwecke erlaubt, in anderen muss es aus organisatorischen Gründen untersagt werden. Im Freien rund um die Monumente ist das Fotografieren für private Zwecke grundsätzlich gestattet. Gewerbliche Aufnahmen stehen grundsätzlich unter Genehmigungs- und Entgeltvorbehalt.
Schlösser und Gärten
- Schloss Heidelberg
- Residenzschloss Ludwigsburg
- Schloss und Schlossgarten Weikersheim
- Schloss und Schlossgarten Schwetzingen
- Schloss Bruchsal
- Barockschloss Mannheim
- Schloss Favorite Rastatt
- Residenzschloss Rastatt
- Schloss Solitude
- Neues Schloss Meersburg
- Neues Schloss Tettnang
- Schloss ob Ellwangen
- Residenzschloss Urach
- Schloss Kirchheim
- Schloss Favorite Ludwigsburg
- Kloster und Schloss Salem
- Kloster und Schloss Bebenhausen
- Botanischer Garten Karlsruhe