ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Erklärung zur BarrierefreiheitInformationen in Gebärdensprache

Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg sind bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg, erreichbar unter www.schloesser-und-gaerten.de sowie für die dort eingebundenen Webseiten der einzelnen Monumente der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg.