Jeder soll diese Internet·seite lesen können.
Auch Menschen mit Behinderung.
Manche Menschen können Internet·seiten nicht gut lesen.
Zum Beispiel Menschen mit Lern·schwierigkeiten.
Deshalb sollen Internet·seiten barrierefrei sein.
Das steht in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Landes·behinderten·gleichstellungs·gesetz.
Es wird so abgekürzt: L-BGG.
Das Gesetz gilt nur im Bundes·land Baden-Württemberg.
Die Regel für barrierefreie Internet·seiten steht im Paragraf 10.
Auch diese Internet·seite soll barrierefrei sein.
Wir bemühen uns schon seit langer Zeit darum.
Das sind wir:
die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg.
Das sind unsere Internet·seiten:
Die Haupt·seite unter www.schloesser-und-gaerten.de
Die Seiten von unseren Sehenswürdigkeiten.
Diese Seiten sind in die Haupt·seite mit aufgenommen.